Die Disziplin 25 M Pistole Regel Nr. 2.40 ist der Klassiker beim Sportschießen mit scharfen Patronenkurzwaffen. Diese Disziplin wird auch heute noch umgangssprachlich als „KK-Sportpistole“ bezeichnet.
Zugelassen sind hierfür Revolver und selbstladende Pistolen (halbautomatisch) mit einem Gesamtgewicht von maximal 1400 g und einem Abzugswiderstand von mindestens 1000 g. Die Gesamtabmessungen der Waffe muss so geartet sein, dass diese in einem Prüfkasten mit den Abmessungen 300 mm x 150 mm x 50 mm Platz findet. Die Lauflänge ist begrenzt auf 153 mm, die Visierlinie auf 220 mm. Es sind ausschließlich Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb) zugelassen.
Der Wettkampf besteht aus einem Päzisionsdurchgang und einem Duelldurchgang. Vor Beginn des Präzisionsdurchgangs hat der Schütze die Möglichkeit maximal 5 Probeschüsse innerhalb 5 Minuten auf die Präzisionsscheibe (Scheibe Nr. 4) gemäß der Sportordnung des DSB abzugeben. Anschließend werden im Präzisionsdurchgang 6 x 5 Wertungsschüsse in je 5 Minuten abgegeben. Vor dem Duelldurchgang kann ebenfalls eine Probeserie (5 Schuss) im Duellmodus (7/3 Sekunden) auf die Duellscheibe (Scheibe Nr. 10) gemäß der Sportordnung des DSB abgegeben werden. Im anschließenden Duelldurchgang werden 6 x 5 Wertungsschüsse im Duellmodus 7/3 Sekunden abgegeben, das bedeutet, dass die Scheibe beim Beginn der 5-Schuss-Serie 7 Sekunden vom Schützen weggedreht ist und dann jeweils für 3 Sekunden erscheint. Dieser Vorgang wiederholt sich 5 mal. Der gesamte Wettkampf wird im Stehend-Einhand-Anschlag (freihändig) auf eine Entfernung von 25 m geschossen.
In Deutschland dürfen in Schießsportvereinen Kleinkaliberwaffen ab dem 14. und unter dem 18. Lebensjahr erst geschossen werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten beim Schießen im Original vorliegt oder ein Sorgeberechtigter beim Schießen anwesend ist. Beim Schießen muss eine qualifizierte Schießaufsicht anwesend sein.
Wenn man eine Kleinkaliberwaffe erwerben will, benötigt man eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese muss man bei der zuständigen Waffenbehörde (Kreisamt o.a.) beantragen. Voraussetzung dafür ist die Volljährigkeit und ein Bedürfnisnachweis von einem anerkannten Schießsportverband.
Ein Bedürfnis besteht erst, wenn man nachweislich entweder einmal pro Monat oder 18-mal im Jahr mit einer erlaubnispflichtigen Waffe in einem Verein regelmäßig trainiert hat. Außerdem muss man zum Erwerb einer WBK zuverlässig und unbeschriebenes Blatt sein, das heißt man darf wegen keiner Straftat verurteilt worden sein oder einer rechtsstaatlich zweifelhaften Organisation angehören. Letztlich muss man auch noch eine bestandene Waffensachkundeprüfung nachweisen können.
text
Wenn wir heute von Kleinkaliber sprechen, dann sind heute Patronen im Kaliber .22 hauptsächlich gemeint, sofern diese über eine Randfeuerzündung verfügen.
Ein großer Vorteil beim Kleinkaliber ist, dass die Munition nicht sehr teuer ist. Man kann sehr viel schießen ohne viel ausgeben zu müssen.
Auch hier gibt es selbstverständlich Unterschiede bei der Munition jedoch muss man das für selbst herausfinden was einem tatsächlich taugt.